Ausstellungsbedingungen

Liebe Aussteller!

Die Ausstellung wird als 2 Eintagesausstellungen durchgeführt. Die Katzen können am Samstag und am Sonntag je zwei Bewertungen erhalten. Geben Sie bitte auf dem Anmeldeformular an, welchen Tag Sie an der Ausstellung teilnehmen möchten, am Samstag oder Sonntag bzw. Samstag und Sonntag und die Anzahl der Bewertungen.

   Teilnahmebedingungen:

Es sind alle Katzen zugelassen, die nach § 11 des Tierschutzgesetzes zugelassen sind. Jungtiere im Alter von 10 Wochen bis zu 4 Monaten können als Würfe bzw. Einzeltiere bewertet werden. - Ein Einzeltier aus dem Wurf wird kostenlos von uns gerichtet - . Würfe sollten mindestens 2 Tiere umfassen. Katzen unter 10 Wochen, tragende Katzen und Katzen mit Anomalien sind zur Ausstellung nicht zugelassen. Für jede Katze / Kater und jeden Wurf ist jeweils ein Anmeldeformular auszufüllen. Mit der Unterschrift auf dem Meldeformular erkennt der Aussteller die Ausstellungsbedingungen des NCC eV an, er versichert damit auch glaubhaft, dass seine Katzen weder krank noch von Parasiten befallen sind. Sie können auch unter der E-Mail meldebuero@nordiccatclub.de ihre Meldung übermitteln oder am Besten Sie verwenden die Online-Meldung!

   Anmeldeschluß:

Alle Meldungen müssen bis spätestens 1 Woche vor Ausstellungsbeginn schriftlich beim Meldebüro vorliegen. Wir bitten Sie Ihre Meldebestätigung sorgfältig zu lesen und am Ausstellungstag beim Einlass vorzulegen. Die Meldegebühren müssen bis spätestens Meldeschluss auf unserem Konto eingegangen sein. Bitte geben Sie hierbei Namen, Anzahl der Tiere sowie den Ausstellungstag bzw. Ausstellungstage an. Für Meldegebühren, die erst am Ausstellungstag bezahlt werden, erheben wir eine einmalige Gebühr von 5,00 Euro. Für jede Nachmeldung bzw. Ummeldung nach Meldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Für Katzen die nach Meldeschluss zurückgezogen werden ist die Meldegebühr trotzdem zu entrichten. Die Abnahme des Ausstellungskataloges ist für jeden Aussteller obligatorisch. Einlass am Samstag von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr. Einlass am Sonntag von 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr. An beiden Ausstellungstagen müssen die Katzen während der Öffnungszeiten von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Käfigen verbleiben. Über Nacht dürfen sich in den Käfigen keine Katzen aufhalten.

   Veterinär - Bestimmungen:

Für jede ausgestellte Katze muss generell durch einen gültigen Impfpass nachgewiesen werden, dass sie folgende Impfungen erhalten hat:

  • Katzenseuche,
  • Katzenschnupfen,
  • Tollwut.
    Die Tollwutimpfung darf nicht jünger als 4 Wochen und nicht älter als 12 Monate sein bzw. es muss ein stabiler Impfschutz (Impfungen im Maximalabstand von 12 Monaten) bestehen. In Bezug auf die Tollwutimpfung reicht für Jungtiere die jünger als 3 Monate sind, eine amtstierärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 5 Tage sein darf. Tiere, die sich bei der Einlasskontrolle als krank erweisen, werden ausnahmslos zurückgewiesen. Dieses gilt ebenso für alle anderen Tiere des Ausstellers. Eine Erstattung der Meldegebühr ist nicht möglich. An beiden Tagen Einlasskontrolle durch geschultes Personal und den Amtstierarzt. Tiere die einen abgestempelten Einlasskontrollzettel vorlegen, können ohne weitere Prüfung in die Ausstellungshalle.

       Haftung:

    Sollte die Ausstellung aus Gründen, die der Verein Nordic Cat Club eV nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden die Meldegebühren zur Begleichung der entstandenen Kosten verwendet. Die überschüssigen Beträge werden an die Aussteller anteilig zurückgezahlt. Die Teilnahme an der Ausstellung erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung des Vereins Nordic Cat Club eV, seiner Organe und Beauftragten, ist ausgeschlossen. Das gilt auch für alle ausgestellten Katzen. Jeder Aussteller haftet für die von Ihm verursachten Schäden.

    Jeder Aussteller ist am Ende des jeweiligen Ausstellungstages für die Entsorgung seines Abfalles incl. Katzenstreu selbst verantwortlich und darf nicht zurückgelassen bzw. vor Ort entsorgt werden! Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 50,00 Euro geahndet!

    Die Ausstellungsleitung

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